Sicherheitsregeln


Schießstätte:

  • Die Schießstandordnung ist zu beachten.
  • Es darf nur mit für den Stand zugelassenen Waffen und Munition geschossen werden.

Schießaufsicht:

  • Es darf nur unter Aufsicht geschossen werden (außer die zur Aufsichtsführung befähigte Person schießt allein).
  • Den Anweisungen der verantwortlichen Aufsichtsperson (Schießleiter) ist immer Folge zu leisten.
  • Nur die verantwortliche Aufsichtsperson gibt das Schießen frei.

Umgang mit Schusswaffen und Munition:

  • Kein Hantieren mit Waffen unter dem Einfluss berauschender Mittel.
  • Keine Sicherung ist als absolut zuverlässig zu betrachten.
  • Eine Waffe ist immer als geladen zu betrachten, so lange man sich nicht persönlich vom Gegenteil überzeugt hat.
  • Eine Waffe, auch wenn sie ungeladen ist, darf nie spielerisch auf einen Menschen gerichtet werden.
  • Während des Aufenthalts auf Schießstätten und außerhalb des Schießens sind Waffen ungeladen und getrennt von der Munition sicher aufzubewahren. Es ist immer dafür Sorge zu tragen, dass kein Unberechtigter die Waffe oder Munition an sich nehmen kann.
  • Eine fremde Waffe darf nicht ohne die ausdrückliche Genehmigung des Besitzers oder der Standaufsicht berührt oder in die Hand genommen werden.
  • Eine Schusswaffe soll ungeladen und mit geöffnetem Verschluss an eine andere Person übergeben werden. Wenn man die Waffe übergeben bekommt, ist sofort ihr Ladezustand zu überprüfen.
  • Bevor man eine Waffe lädt, ist zu überprüfen, dass sie keine sichtbare Beschädigung aufweist, das Patronenlager sowie der Lauf frei von Fremdkörpern sind und die bereitgestellte Munition aus dieser Waffe verschossen werden darf.
  • Die Waffe darf nur auf dem Schützenstand und nur in sicherer Richtung (Mündung zum Geschossfang) ge- und entladen werden.
  • Die geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden (außer bei einer Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson).
  • Wenn die Patrone in der Waffe versagt, dann ist die Waffe mindestens 10 Sekunden (besser länger) mit der Mündung Richtung Geschossfang zu halten und erst danach zu entladen.
  • Eine Waffe darf nur entladen (leeres Patronenlager und entnommenes Magazin), geöffnet (offener Verschluss oder ausgeschwenkte Trommel) und mit dem Lauf Richtung Geschossfang abgelegt werden.